Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer mediterranen Traumimmobilie!

Sonne, Strand und das Meer... eine Lebensqualität, die für viele eine Kaufentscheidung ist.

Haben Sie mit dem Gedanken gespielt, eine Immobilie im sonnigen Süden zu erwerben? Träumen Sie vielleicht davon, auszuwandern oder eine Ferienwohnung Ihr eigen zu nennen?

Wir sind Spezialisiert in diesem Bereich! Etliche Investoren aber auch Privatanleger haben diese Option für sich entdeckt und erziehlen sowohl gute Rendite oder genießen den Zweitwohnsitz, um sich auch im Urlaub "zu Hause" zu fühlen.

Neuerdings, haben wir auch Kunden beim Kauf betreut, die sich eine Wohnung in Spanien zugelegt haben als Alterspension, um den Lebensabend bei gutem Wetter, strandnah und mit "Urlaubsfeeling" zu verbringen.

Für verschiedenste Anforderungen und Situationen, haben wir die passenden Lösungen und Konzepte!

Auch, sind wir stolz auf unser Netzwerk an Kollaborateuren, die wir über die Jahre an der Costa del Sol, aufgebaut haben. Falls wir etwas nicht in unserem Sortiment haben, was Sie explizit suchen, vertrauen wir auf unsere Partner in dem gesamten Küstenabschnitt. Mit uns zu arbeiten, heißt mit einem Verbund aus mehreren hundert Profis zu arbeiten.

Schauen Sie in unsere Datenbank rein, vielleicht ist genau das Objekt dabei, nach welchem Sie bereits seit längerem suchen oder tragen Sie sich in unsere Suchkartei ein, um die neuesten und interessantesten Immobilienangebote exklusiv und als erster zu erhalten!
Unsere Angebote in Spanien

Die Paradiesstadt Málaga und warum sie so besonders ist:

Málaga hat, mit seiner mehr als 2000 jährigen Geschichte, eine Menge erlebt und sich stätigem Wandel unterzogen. Die Stadt war schon immer ein Magnet für viele Kulturen und Nationen.

Bereits Phönizische Seefahrer etablierten hier ihren Stützpunkt vor über 2.500 Jahren.

Danach gab es einen regen Wechsel an verschiedensten Kulturen. Von Römern, über Karthagener und Mauren bis zur Wiedereingliederung ins Katholische Königreich Spaniens.

Deutsche Touristen und Auswanderer frequentieren die Stadt bereits seit dem Ende des 19.ten Jahrhunders! Viele Großgrundbesitzer und Magnaten des Industriellen Zeitalters haben deutsche Wurzeln und die Namen dieser Familien findet man noch heute in der Post-Aristokratischen Gemeinde der Stadt. Jene Geschäftsleute haben damals ihren sehr eigenen und markanten Stempel der Stadt aufgedrückt und verhalfen zur wirtschaftlichen blühte vor etwas mehr als 130 Jahren.

Doch der Wandel der Stadt vollzieht sich bis in unsere Zeit. Geprägt durch nachhaltigen Kulturtourismus, Gastronomie und das wunderbare Klima, hat Málaga seinen Charm und die Anziehung beibehalten.

Als besonderes Augenmerk verweisen wir auf das nebenstehende Video, welches die Pojekte der Stadt bis zum Jahr 2030 visualisiert und einen schönen Ausblick auf die verheißungsvolle Zukunft der Stadt bietet...

Top Objekt, anschauen lohnt sich!

3-Zimmerwohnung mit Garage und Kelleranteil, Gemeinschaftspool, Torrequebrada (Malaga)!

Benalmádena / Benalmádena-CostaEtagenwohnung
Suchen Sie eine Wohnung in einer ruhigen Gegend von Torrequebrada? Denken Sie darüber nach, eine Ferienwohnung in der Nähe zum Meer zu haben? Sie mögen keine alten, hässlichen und abgenutzten Gebäude? Dann passen Sie auf, denn vielleicht haben wir jetzt genau das, was Sie suchen!Wenn Sie Ruhe, Strand, Sonne, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitaktivitäten und außergewöhnliche Lebensqualität suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und wir zeigen Ihnen diese Wohnung gerne und unverbindlich!Lassen Sie dieses nicht Angebot entkommen!
80 m²
WOHNFLÄCHE
3
ZIMMER

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Tipps zum Immobilienkauf in Spanien:

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Allgemeine Informationen zum spanischen Immobilienmarkt

Aufgrund der Attraktivität des Landes und der Nähe zur Heimat ist der Immobilienmarkt Spaniens für viele Deutsche äußerst interessant. Wer in ein spanisches Objekt investieren möchte, egal ob als alleinige Kapitalanlage oder zur privaten Nutzung, muss sich mit einer Vielzahl von Fragen auseinandersetzen. Lesen Sie hier 5 Tipps zum Immobilienkauf in Spanien:

Neben den teilweise erheblichen Nebenkosten dürfen das Vertragsrecht sowie steuerliche Elemente keinesfalls unterschätzt werden. Dieser Ratgeber enthält praktische Tipps und Informationen rund um den Immobilienkauf in Spanien und soll das Vorhaben erleichtern.

Die Finanzkrise ging zwar auch an Spanien nicht spurlos vorbei, trotz allem zählt dessen dynamischer Immobilienmarkt unter deutschen Käufern zu den begehrtesten überhaupt. Während das Angebot auf der iberischen Halbinsel in einigen Landesteilen nach wie vor riesig ist, brachen die Preise in den vergangenen Jahren markant ein. Jeder EU-Ausländer kann in der parlamentarischen Monarchie, welche seit 1986 Mitglied der Europäischen Union ist, Immobilien kaufen.

Einschränkungen bestehen keine. Für Einheimische und EU-Bürger gelten jeweils die gleichen Rechte. Die Verfassung Spaniens garantiert den Schutz von Eigentum. Wenn von einem Immobilienkauf in Spanien die Rede ist, stehen in der Regel sechs der insgesamt 17 Autonomen Regionen im Fokus:

  • Valencia

  • Andalusien

  • Katalonien

  • Murcia

  • die Kanarischen Inseln

  • die Balearen

Zu den teuersten Regionen zählen die Costa del Sol in Andalusien sowie die Baleareninsel Mallorca. Zur allgemeinen Orientierung: In guter Lage müssen Sie für ein ansprechendes Haus inklusive Pool mit rund 500.000 Euro rechnen. Dagegen werden für Appartements mit zwei Schlafräumen mindestens 200.000 Euro verlangt. Ungefähr 20 Prozent weniger zahlen Käufer von vergleichbaren Immobilien an der Costa Blanca. Sowohl die Costa de la Luz und die Provinz Almería in Andalusien als auch die Region Murcia gelten in Spanien als Newcomer am Immobilienmarkt.


1. Tipp - Makler und Rechtsanwalt

Aufgrund der sprachlichen Barrieren und länderspezifischen Eigenheiten, sollte der Kauf und die Verwaltung, einer Immobilie in Spanien ausschließlich mit Unterstützung eines lizenzierten Maklers erfolgen. Um die Beratungstätigkeit mit maximaler Professionalität und Kompetenz ausführen zu können, sollte dieser nicht nur einwandfrei spanisch sondern auch deutsch sprechen.

Besonders ratsam ist das konsultieren von regional tätigen Agenturen, welche über detaillierte Informationen zum entsprechenden Markt verfügen und die besten Angebote kennen.

Des Weiteren ist die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (evtl. auch deutschsprachig) empfehlenswert. Dieser erledigt nicht nur den teilweise komplizierten bürokratischen Aufwand, sondern überprüft ergänzend dazu die Legalität der Immobilie. Aufgrund der häufigen Aktualisierungen rechtlicher Vorschriften ist der Rechtsbeistand und professionelle Beratung unverzichtbar.


2. Tipp - Eigentumsrecht klären

Ob der Vertragspartner in Spanien tatsächlich über das Eigentumsrecht der Immobilie verfügt, lässt sich ausschließlich mit einem notariellen Kaufvertrags inklusive Eintragungsvermerk vom Grundbuchamt beziehungsweise mit einem Grundbuchauszug nachweisen. Auf diese Unterlagen sollten potenzielle Käufer bei einem Immobilienkauf auf jeden Fall in Spanien bestehen.


3. Tipp - Sich Informationen von Profis einholen lassen

Nach spanischem Recht können neben schriftlichen Vereinbarungen auch mündliche Verträge gültig sein (jedoch sehr unüblich oder gar nicht mehr vorhanden heutzutage). Bevor mit dem Verkäufer etwas vereinbart wird, sollten Sie sich stets ausführlich über das Objekt informieren. Folgende Fragen sind unter anderem zu klären:

  1. Wie sehen die gemeindlichen Bebauungspläne aus?

  2. Liegen Belastungen vor?

  3. Wie ist die Baulandqualität zu beurteilen?

  4. Ist das Grundstück ausreichend groß und wo befinden sich Grenzen?

  5. Ist für die Wirksamkeit des Vertrags die Zustimmung des Ehegatten des Verkäufers notwendig oder ist der Eigentümer allein verfügungsberechtigt? Möglicherweise ist der Verkäufer nicht der Eigentümer. In diesem Fall muss die Vollmacht geprüft werden.

  6. Gibt es bezüglich der Liegenschaft Miet- und Pachtverträge?

  7. Kann der Verkäufer die Zahlungsbelege der Grundsteuer über die vergangenen fünf Jahre nachweisen oder bestehen Steuerschulden?

  8. Gibt es eine Bewohnbarkeitsbescheinigung, welche die Wasser- und Stromversorgung nachweist?

4. Tipp - Vertragliche Elemente

Bei Formularverträgen ist meist Vorsicht geboten. Sie werden häufig vom spanischen Vertragspartner zu dessen Gunsten entworfen. Das Ausfüllen fällt aufgrund der Form zwar leichter, jedoch ist das Risiko für negative Auslegungen groß. Individualvereinbarungen sind aufwändiger und genießen seitens der Spanier wenig Zuspruch, können das Ergebnis des Immobilienkaufes jedoch stark Zugunsten des Käufers beeinflussen.

Eine schriftliche Bestätigung sollte für offensichtliche Selbstverständlichkeiten oder scheinbar nebensächliche Versprechungen verlangt werden. Entscheidend ist zudem vertraglich das angewendete Recht zu vereinbaren. Käufer sollten auf einen notariellen Kaufvertrag und die Eigentümereintragung ins Grundbuch bestehen. Dies gilt auch bei Ratenzahlung.

Sollte sich die Immobilie noch im Bau befinden und der Bauträger das Objekt über Ratenzahlung kaufen, muss der Verkäufer nachweisen, dass bezüglich der Ratenzahlung eine entsprechende Bankbürgschaft oder Versicherung abgeschlossen wurde.


5. Tipp - Nebenkosten kalkulieren

Zum Abschluss darf ein Hinweis zu den spanischen Steuern nicht fehlen. Diese sind als Zusatzkosten einzukalkulieren, um einem finanziellen Fiasko vorzubeugen. Zunächst ist die Mehrwertsteuer "I V A" zu erwähnen. Sie fällt an, sobald der Verkäufer eine juristische Person ist und es sich damit um einen Ersterwerb handelt. Hierbei gelten je nach Objektart unterschiedliche Steuersätze, die tabellarisch dargestellt werden:


Steuersätze:

  • Häuser = 10 %

  • Wohnungen = 10 %

  • Gewerbliche Immobilien = 21 %

  • Garagen = 21 %

Auf den Kanarischen Inseln gilt der sogenannte Impuesto General Indirecto Canario Steuersatz. Er unterscheidet sich zum Steuersatz des Festlandes und beträgt 4,5 Prozent. Die Grunderwerbssteuer wird erhoben, wenn Verkäufer und Käufer natürliche Personen sind. Diese sogenannte "impuesto sobre transmisiones patriomoniales", kurz ITP, liegt abhängig von der Region zwischen sieben und zehn Prozent.

Ebenfalls regional abhängig, ist die Höhe der Beurkundungssteuer, die in Spanien als "Actos Jurídicos Documentados" kurz AJD bekannt ist. Sie bewegt sich zwischen 0,5 und 1,5 Prozent. Sobald sich die Immobilie in Ihrem Besitz befindet, müssen Sie an die jährliche Steuererklärung denken. Hier ist zu klären, ob die beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht gilt.

Fazit:

Um fehlerhafte Verträge oder Schäden durch unredliche Verkäufer, welche den finanziellen Ruin bedeuten können, zu vermeiden, ist beim Kauf von spanischen Immobilien die Beratung von Maklern und Rechtsanwälten durchaus sinnvoll. Gleichzeitig ist es elementar sich in Ruhe über die Immobilie zu informieren und alle Kosten exakt zu berechnen. Die Ausgaben für den Grundstückserwerb, welche Grundbuchamt, Rechtsanwalt und Notar umfassen, liegen in Bezug auf den notariellen Kaufpreis bei rund drei bis vier Prozent. Hierzu muss eventuell die Grunderwerbssteuer addiert werden.
Foto Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Herr Wladislaw Dombrovskiy
Zweigstellenleiter Malaga und Umgebung

E-Mail:
malaga@viktoria-realestate.com
Telefon:
+34 622 /035512

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