AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen & Widerrufsbelehrung sowie Widerrufsrecht für Immobilienvermittlung

Dombrovskiy Immobilienvermittlung

 §1 Vertragspartner bei Vertragsschluss ist die:

Dombrovskiy Immobilienvermittlung
Viktoria Dombrovskiy
Immobilienmakler - Real Estate Broker (IB)

Schlachthausgäßchen 8

86150 Augsburg
Freistaat Bayern, Deutschland

Tel. +49-151 / 15 323 969


E-Mail: info@viktoria-realestate.com
Web: http://viktoria-realestate.com

Gewerbeerlaubnis nach 34 c:
Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr.1 GewO
Erteilt durch die Stadt Augsburg -
Handelsregister Amtsgericht Augsburg
§ 2 Vertragsgrundlage - Laufzeit.
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und Dombrovskiy Immobilienvermittlung, kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.


§ 3 Verstöße gegen den Alleinauftrag.
Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit Dombrovskiy Immobilienvermittlung, andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten das Vertragsobjekt betreffend zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde der Dombrovskiy Immobilienvermittlung für die hierdurch entstehenden Schäden.
§ 4 Vorbehaltsrecht der freigegebenen Informationen.

Die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Dombrovskiy Immobilienvermittlung erfolgt auf der Grundlage von den Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
§ 5 Bilaterale Provisionen unter Vorbehalt

Dombrovskiy Immobilienvermittlung ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
§ 6 Provisionspflicht bei abweichenden Ergebnissen
Kommt durch die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Dombrovskiy Immobilienvermittlung statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Der Provisionsanspruch gilt ebenso bei Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Dombrovskiy Immobilienvermittlung für den Erwerb von Immobilien, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens oder Insolvenzverfahrens.


§ 7 Mitteilungspflicht über Beteiligung dritter Parteien
Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er der Immobilienvermittlung Dombrovskiy, dies unverzüglich mitzuteilen.


§ 8 Vertraulichkeitsklausel
Objektexposés von Dombrovskiy Immobilienvermittlung, von Dombrovskiy Immobilienvermittlung erteilte objekt-/vertragsbezogene Informationen sowie an Dombrovskiy Immobilienvermittlung gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er Dombrovskiy Immobilienvermittlung gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg der Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Dombrovskiy Immobilienvermittlung hierdurch nicht eintritt.
§ 9 Provisionsvereinbarungen unter § 652 Abs. 1 BGB

Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit von Dombrovskiy Immobilienvermittlung beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Dombrovskiy Immobilienvermittlung unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
§ 10 Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber der Provisionsforderung von Dombrovskiy Immobilienvermittlung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
§ 11 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §


312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Der Widerruf ist zu richten an:
Dombrovskiy Immobilienvermittlung
Viktoria Dombrovskiy
Immobilienmakler - Real Estate Broker (IB)

Schlachthausgäßchen 8

86150 Augsburg
Freistaat Bayern, Deutschland

Tel. +49-151 / 15 323 969


E-Mail: info@viktoria-realestate.com
Web: http://viktoria-realestate.com


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 12 Vertragsprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
§ 13 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Ist der Kunde von Dombrovskiy Immobilienvermittlung Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort Hamburg als vereinbart. Bei Rückfragen steht Ihnen die Dombrovskiy Immobilienvermittlung  jederzeit gern zur Verfügung.

Stand Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Augsburg, 01.11.2019

Ihre Nachricht an uns

Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
* Pflichtfelder
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
OK